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   VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221   

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https://dejure.org/2009,73975
VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221 (https://dejure.org/2009,73975)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.04.2009 - Au 5 S 09.221 (https://dejure.org/2009,73975)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. April 2009 - Au 5 S 09.221 (https://dejure.org/2009,73975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abstellfläche für Langholztransporter; Erteilung der Baugenehmigung nach Fertigstellung und Aufnahme der Nutzung; maßgebliche Lärmrichtwerte; vorläufige Nutzungsuntersagung (abgelehnt); keine bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Beeinträchtigung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221
    Mit der übereinstimmend geschilderten Fertigstellung der streitgegenständlichen Abstellfläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. ... und ... ist zwar, soweit die vom Antragsteller befürchteten Beeinträchtigungen überhaupt von der baulichen Anlage als solche ausgehen können, das nachbarliche Rechtsschutzinteresse für den begehrten vorläufigen Rechtsschutz entfallen (vgl. BayVGH vom 20.7.2007 Az. 2 CS 07.1473; BayVGH vom 14.6.2007 Az. 1 CS 07.265; Eyermann/Schmidt, VwGO, 12. Auflage, § 80 RdNr. 66).
  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 2 CS 08.3331

    Nachbarstreit; Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Getränkemarkt;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221
    Aber nur wenn diese Beeinträchtigungen erkennbar und erheblich über das Maß dessen hinausgehen, was der Nachbar letztlich hinzunehmen haben wird, ist es gerechtfertigt, bereits vor der Entscheidung in der Hauptsache die vorläufige Nutzung der baulichen Anlage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu unterbinden (vgl. Jäde in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Art. 71 RdNr. 166; BayVGH vom 4.3.2009 Az. 2 CS 08.3331).
  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 09.219

    Nachbaranfechtungsklage; Fuhrunternehmen; Gemengelage; Lärmimmissionen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221
    Mit Schriftsatz vom 23. Februar 2009, eingegangen bei Gericht per Fernkopie am 23. Februar 2009, hat der Antragsteller beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen Au 5 K 09.220 Klage erhoben und beantragt, die Baugenehmigung vom 20. Januar 2009 aufzuheben.
  • VGH Bayern, 20.07.2007 - 2 CS 07.1473
    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221
    Mit der übereinstimmend geschilderten Fertigstellung der streitgegenständlichen Abstellfläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. ... und ... ist zwar, soweit die vom Antragsteller befürchteten Beeinträchtigungen überhaupt von der baulichen Anlage als solche ausgehen können, das nachbarliche Rechtsschutzinteresse für den begehrten vorläufigen Rechtsschutz entfallen (vgl. BayVGH vom 20.7.2007 Az. 2 CS 07.1473; BayVGH vom 14.6.2007 Az. 1 CS 07.265; Eyermann/Schmidt, VwGO, 12. Auflage, § 80 RdNr. 66).
  • VG Bayreuth, 23.04.2004 - B 5 K 03.323
    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.221
    In der gegen einen der Bescheide vom Beigeladenen erhobenen Klage zum Verwaltungsgericht Augsburg wurde mit Beschluss vom 20. März 2003, Au 5 K 03.323, auf übereinstimmenden Antrag der Prozessparteien das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 09.219

    Nachbaranfechtungsklage; Fuhrunternehmen; Gemengelage; Lärmimmissionen

    Einen Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 20. Januar 2009 hat das Gericht unter dem Aktenzeichen Au 5 S 09.221 mit Beschluss vom 15. April 2009 abgelehnt.
  • VG Augsburg, 28.12.2011 - Au 5 E 11.1743

    Nutzung eines bereits errichteten Spielgerätes ("Seilbahn")

    Aber nur wenn die geltend gemachten Beeinträchtigungen erkennbar und erheblich über das Maß dessen hinausgehen, was der Nachbar letztlich hinzunehmen haben wird, ist es gerechtfertigt, bereits vor der Entscheidung in der Hauptsache die vorläufige Nutzung einer baulichen Anlage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu unterbinden (vgl. Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Art. 71 RdNr. 166; BayVGH vom 4.3.2009 Az. 2 CS 08.3331; VG Augsburg vom 15.4.2009 Az. Au 5 S 09.221).
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